WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Alkohol am Steuer in Weiden i. d. OPf.

Atemalkoholtest an der Kontrollstelle, Blutprobe auf der Dienststelle, Führerschein weg: Bei Alkohol am Steuer entscheidet oft ein Zehntelpromille darüber, ob es bei einer Geldbuße bleibt oder eine Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Wir prüfen Messung, Blutentnahme und Verfahren.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Messung und Blutprobe geprüft Atemgerät, Wartezeit, Rückrechnung, § 81a StPO
Bundesweit und in der Region Sitz in Erlangen, vor Ort bei Gerichtsterminen
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir

Was bei Alkohol am Steuer droht

Der Vorwurf hat zwei Stufen: Bis 1,1 Promille ist die folgenlose Fahrt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, ab 1,1 Promille liegt eine Straftat nach § 316 StGB vor – dann geht es nicht mehr um ein Fahrverbot, sondern um die Fahrerlaubnis.

Ordnungswidrigkeit: ab 0,5 Promille bzw. 0,25 mg/l Atemalkohol (§ 24a StVG)
FallBußgeldPunkteFahrverbot
Erstverstoß500 €21 Monat
bereits ein Alkoholverstoß eingetragen1.000 €23 Monate
bereits mehrere Alkoholverstöße eingetragen1.500 €23 Monate

In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille): 250 €, 1 Punkt, Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Straftat: ab 1,1 Promille oder bei Ausfallerscheinungen (§§ 316, 315c StGB)
FallRechtsfolgePunkteFahrerlaubnis
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr3Entziehung + Sperrfrist
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre3Entziehung + Sperrfrist

Ab 1,1 Promille ist die Fahruntüchtigkeit unwiderleglich (absolute Fahruntüchtigkeit). Schon ab 0,3 Promille genügen Ausfallerscheinungen – etwa Schlangenlinien oder ein Unfall – für eine Straftat (relative Fahruntüchtigkeit).

Wichtig: Schweigen Sie zur Trinkmenge

Angaben zu Trinkmenge und Trinkende werden gegen Sie verwendet – sie sind die Grundlage jeder Rückrechnung auf die Tatzeit. Sie müssen zur Sache nichts sagen; Angaben zur Person genügen. Wurde Ihnen der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen, läuft bereits ein Verfahren nach § 111a StPO. Melden Sie sich, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Wo Alkoholvorwürfe angreifbar sind

Weder der Atemalkoholtest noch die Blutprobe sind unantastbar. Nach Akteneinsicht prüfen wir die gesamte Kette von der Kontrolle bis zum Gutachten.

Atemalkoholmessung

Verwertbar ist nur ein beweissicheres Gerät (etwa Dräger Evidential) unter Einhaltung von Wartezeit, Kontrollzeit und Doppelmessung. Ein Vortest am Straßenrand ist kein Beweismittel und begründet allenfalls den Verdacht.

Blutentnahme und Richtervorbehalt

Die Blutentnahme setzt eine wirksame Anordnung voraus (§ 81a StPO) und muß durch einen Arzt erfolgen. Fehler bei Anordnung, Entnahme, Lagerung oder Analyse können die Verwertbarkeit erschüttern.

Rückrechnung auf die Tatzeit

Entscheidend ist der Wert zur Tatzeit, nicht zur Entnahme. Rückrechnung, Resorptionsphase und Sicherheitszuschläge sind fehleranfällig – gerade an der Grenze zu 1,1 oder 0,5 Promille geht es um wenige Hundertstel.

Nachtrunk und Fahrereigenschaft

Wurde nach der Fahrt getrunken, ändert das die Berechnung grundlegend. Und es bleibt die Frage, ob überhaupt bewiesen ist, daß Sie gefahren sind.

Ausfallerscheinungen unterhalb 1,1 Promille

Unter 1,1 Promille trägt die Staatsanwaltschaft die volle Beweislast für alkoholbedingte Fahrunsicherheit. Ein „unsicherer Gang" im Protokoll reicht dafür oft nicht – hier lassen sich Verfahren zu Fall bringen.

Fahrerlaubnis retten

Wo der Vorwurf bleibt, geht es um die Fahrerlaubnis: Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung, Widerlegung der Regelvermutung des § 69 StGB, Verkürzung der Sperrfrist durch Nachschulung.

So läuft Ihr Verfahren nach einer Alkoholfahrt

1

Kontrolle und Blutprobe

Nach dem Test wird der Führerschein oft sofort beschlagnahmt. Ab hier gilt: keine Angaben zur Sache, insbesondere nicht zur Trinkmenge.

2

Akteneinsicht

Wir fordern die Ermittlungsakte an und prüfen Messprotokoll, ärztlichen Bericht und Blutalkoholgutachten auf Angriffspunkte.

3

Einstellung, Bußgeld oder Verteidigung

Je nach Befund wirken wir auf Einstellung hin, verhandeln über die Rechtsfolgen oder verteidigen vor dem Amtsgericht Weiden i. d. OPf. – und kämpfen um Ihre Fahrerlaubnis.

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Häufige Fragen zu Alkohol am Steuer

Ab wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?

Ab 1,1 Promille ist die Fahruntüchtigkeit unwiderleglich vermutet – das ist eine Straftat nach § 316 StGB, ohne daß Ihnen ein Fahrfehler nachgewiesen werden muß. Schon ab 0,3 Promille genügen jedoch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, verzögerte Reaktion, Unfall) für eine Straftat. Zwischen 0,5 und 1,1 Promille ohne Auffälligkeiten bleibt es bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille.

Muss ich den Atemalkoholtest machen?

Nein. Am Atemalkoholtest müssen Sie nicht mitwirken – er ist freiwillig. Verweigern Sie ihn, kann allerdings eine Blutentnahme angeordnet werden, der Sie sich nicht widersetzen können. Zur Sache aussagen müssen Sie ohnehin nie; Angaben zur Person genügen.

Bekomme ich meinen Führerschein zurück?

Bei der Ordnungswidrigkeit erhalten Sie ihn nach Ablauf des Fahrverbots automatisch zurück. Bei einer Straftat entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) und setzt eine Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren (§ 69a StGB); danach muß die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Die Sperrfrist läßt sich nachträglich verkürzen. Wurde der Führerschein vorläufig entzogen (§ 111a StPO), ist dagegen die Beschwerde möglich.

Wann droht eine MPU?

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine medizinisch-psychologische Untersuchung regelmäßig ab 1,6 Promille an, ebenso bei wiederholten Alkoholfahrten (§ 13 FeV). Auch unterhalb dieses Wertes kommt sie in Betracht, wenn Zusatztatsachen für ein Alkoholproblem sprechen. Wichtig: Die MPU-Anordnung selbst ist überprüfbar – wer vorschnell zur Untersuchung geht oder sie ignoriert, verschenkt Verteidigungschancen.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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